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   BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13   

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https://dejure.org/2015,12180
BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13 (https://dejure.org/2015,12180)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2015 - 5 AZR 518/13 (https://dejure.org/2015,12180)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 518/13 (https://dejure.org/2015,12180)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • openjur.de

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel; Umfang der Dynamik; Stufenaufstieg

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 3 TVöD, § 37 TVöD, § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 305c Abs 2 BGB
    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • IWW

    § 305c Abs. 2, §§ ... 306, 307 bis 309 BGB, § 305 Abs. 1 BGB, § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 305c Abs. 2 BGB, § 16 Abs. 3 TVöD, § 39 Abs. 1 TVöD, § 17 Abs. 2 TVöD, § 17 Abs. 2 Satz 2 TVöD, § 37 TVöD, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • rewis.io

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Umfang der Dynamik - Stufenaufstieg

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.02.2013 - 5 AZR 2/12

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - dynamische Bezugnahme auf

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Dabei unterliegt die Auslegung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. zB BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 15 mwN) .

    Für die Vereinbarung einer Dynamik auch innerhalb der vereinbarten Entgeltgruppe spricht aber, dass die Beklagte - zumal vor dem Hintergrund ihres Überleitungsschreibens vom 20. Oktober 2005 - mit der Klauselformulierung insgesamt den Eindruck erweckt hat, "nach Tarif" zahlen zu wollen (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 22) und die "Eingruppierung" in Stufe 2 der Entgeltgruppe 6 nach § 16 Abs. 2 Satz 2 TVöD zutreffend gewesen sein kann, weil der Kläger über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr verfügte.

    Die Unklarheitenregel des § 305c Abs. 2 BGB führt deshalb zu einer Auslegung zu Lasten der Beklagten (vgl. BAG 13. Februar 2013 - 5 AZR 2/12 - Rn. 23 mwN) .

  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 481/13

    Kleine dynamische Bezugnahmeklausel - Tarifsukzession

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Das hat der Senat in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - entschieden.

    Auch insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des Urteils in dem Parallelverfahren - 5 AZR 481/13 - vom heutigen Tag verwiesen (Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Ob es sich dabei um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20 ff.; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11

    Überstunden - Vergütungserwartung

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Ob es sich dabei um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung handelte (§ 305 Abs. 1 BGB) , bedarf keiner weiteren Aufklärung, denn der Arbeitsvertrag ist ein Verbrauchervertrag iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 20 ff.; 27. Juni 2012 - 5 AZR 530/11 - Rn. 14) .
  • BAG, 18.05.2011 - 5 AZR 213/09

    Auslegung einer einzelvertraglichen Vergütungsabrede - Tarifsukzession -

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Die zeitdynamische Verweisung umfasst auch tarifliche "Einmalzahlungen", die an die Stelle einer prozentualen Erhöhung der Vergütung treten (BAG 18. Mai 2011 - 5 AZR 213/09 - Rn. 26 mwN) .
  • BAG, 21.08.2013 - 5 AZR 581/11

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahme auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Das entspricht der Annahme, dass die pauschale Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf tarifliche Vergütungsbestimmungen ohne Angabe einer konkret nach Datum festgelegten Fassung des in Bezug genommenen Tarifvertrags regelmäßig dynamisch zu verstehen ist, es sei denn, eindeutige Hinweise sprechen für eine statische Bezugnahme (st. Rspr., vgl. etwa BAG 21. August 2013 - 5 AZR 581/11 - Rn. 23 mwN) und wird zudem unterstrichen durch § 3 Satz 2 Arbeitsvertrag.
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 177/08

    Stufenaufstieg von Arbeitern des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Der Monat September 2005, in dem der TVöD noch gar nicht galt (§ 39 Abs. 1 TVöD) , kann nicht berücksichtigt werden, weil jede Stufenlaufzeit in vollem Umfang nach dem 1. Oktober 2005 zurückgelegt werden muss (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 177/08 - Rn. 14 mwN) .
  • LAG Hamm, 21.11.2012 - 2 Sa 1048/11

    Auslegung einer formularmäßigen Vergütungsregelung; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 518/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. November 2012 - 2 Sa 1048/11 - aufgehoben.
  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 99/20

    Betriebliche Altersversorgung - Invaliditätsrente - Auslegung einer

    Weil der Arbeitsvertrag ein Verbrauchervertrag iSd. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist (BAG 25. Februar 2015 - 5 AZR 518/13 - Rn. 14; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08 - Rn. 37, BAGE 134, 269) , gehen Zweifel bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen der RO 1993 daher zulasten der Beklagten als Verwenderin.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.08.2021 - 8 Sa 384/20

    Personenbedingte Kündigung in der Arbeitsphase eines Altersteilzeitverhältnisses

    Weil der (Altersteilzeit-) Arbeitsvertrag ein Verbrauchervertrag im Sinne des § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB ist (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 5 AZR 518/13; 18. Mai 2010 - 3 AZR 373/08), gehen Zweifel bei der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen zulasten der Beklagten als Verwenderin.
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